§ 1 GeltungsbereichAllgemein
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Zeitgeist Taunus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus (HRB 12425) (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Vermietung von Veranstaltungsausstattung, die Erbringung von Eventdienstleistungen, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie den Verkauf von Veranstaltungstickets über die Website www.zeitgeist-taunus.de.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht in einzelnen Klauseln ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung kann jederzeit unter www.zeitgeist-taunus.de/agb abgerufen werden.
§ 2 VertragsschlussAllgemein
(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Bei Online-Bestellungen über die Website erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:
a) Der Kunde wählt die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen aus und durchläuft den Bestellvorgang. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
b) Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister (Stripe) zustande. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail, die den Vertragsschluss dokumentiert. Die bestätigte Bestellung ist für beide Seiten bindend.
(3) Für individuell geplante Veranstaltungen oder umfangreiche Mietaufträge kann der Vertragsschluss auch wie folgt erfolgen:
a) Der Anbieter erstellt dem Kunden ein individuelles Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (E-Mail, Brief) annimmt oder die vereinbarte Zahlung leistet.
(4) Für den Kauf von Veranstaltungstickets gilt: Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Online-Zahlung über den Zahlungsdienstleister zustande. Veranstaltungstickets sind termingebundene Dienstleistungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB und vom Widerrufsrecht ausgenommen (siehe § 11).
(5) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden per E-Mail zusammen mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB zugesandt.
§ 3 Mietbedingungen – VeranstaltungsausstattungVerleih
(1) Die Mietgegenstände werden dem Kunden in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand übergeben. Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt dies nur als Anerkennung, soweit der Mangel bei Übergabe erkennbar war. Verdeckte Mängel bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Kunde ist zur pfleglichen und sachgemäßen Behandlung der Mietgegenstände verpflichtet. Die Mietgegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß und gemäß den Anweisungen des Anbieters verwendet werden.
(3) Nutzung durch Dritte und Verbot der Weitervermietung: Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für die im Vertrag beziehungsweise in der Auftragsbestätigung bezeichnete Veranstaltung, für den vereinbarten Einsatzzweck und am vereinbarten Veranstaltungsort verwendet werden. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitervermietung, Untervermietung, Verleihung, Vermittlung, Weitergabe oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Das Verbot umfasst insbesondere:
- —die Verwendung der Mietgegenstände zur Erfüllung eines eigenen Miet-, Verleih- oder Überlassungsvertrages des Kunden mit einem Dritten;
- —das Anbieten der Mietgegenstände als eigene oder fremde Mietartikel in Websites, Katalogen, Angeboten, Preislisten, sozialen Medien oder sonstigen Vertriebskanälen;
- —die eigenständige Weiterberechnung der Mietgegenstände an einen Endkunden als vom Kunden selbst vermietete Ausstattung;
- —die Überlassung der Mietgegenstände an andere Eventagenturen, Veranstaltungsdienstleister, Locations, Caterer, Vermieter oder vergleichbare Unternehmen.
Eventagenturen, Veranstaltungsdienstleister und sonstige gewerbliche Kunden sind verpflichtet, dem Anbieter vor Vertragsschluss mitzuteilen, wenn die Mietgegenstände im Rahmen einer für einen Dritten organisierten Veranstaltung oder eines Kundenauftrags eingesetzt werden sollen. Eine solche Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig. Nicht als unzulässige Gebrauchsüberlassung gilt die bestimmungsgemäße Nutzung der Mietgegenstände durch Gäste, Mitarbeiter, Aufbauhelfer, beauftragte Dienstleister oder Personal des Veranstaltungsortes im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung, sofern die Mietgegenstände unter der Verantwortung des Kunden verbleiben und nicht eigenständig weitervermietet oder Dritten für andere Zwecke überlassen werden.
(4) Folgen einer unzulässigen Weitergabe: Bei einem Verstoß gegen Absatz 3 ist der Kunde verpflichtet, die unzulässige Nutzung oder Überlassung unverzüglich zu beenden und dem Anbieter auf Verlangen den aktuellen Standort der Mietgegenstände sowie den unmittelbaren Besitzer mitzuteilen, soweit dies zur Sicherung oder Rückholung der Mietgegenstände erforderlich ist. Der Anbieter ist bei einem erheblichen oder fortgesetzten Verstoß nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen und die unverzügliche Herausgabe der Mietgegenstände zu verlangen. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle von ihm zu vertretenden Schäden und zusätzlichen Aufwendungen, die durch die unzulässige Weitervermietung, Weitergabe oder Gebrauchsüberlassung entstehen. Hierzu können insbesondere zusätzliche Transport-, Rückholungs-, Prüfungs-, Reinigungs-, Reparatur- und nachweisbare Ausfallkosten gehören. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Mietzeitraum und Mieteinheiten: Die Mietzeit beginnt mit dem im Vertrag beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Mietbeginn und endet mit dem dort ausgewiesenen Mietende. Der Mietzeitraum wird nach Kalendertagen berechnet. Der erste und der letzte Kalendertag des gewählten Mietzeitraums zählen jeweils vollständig als Miettag, unabhängig von der Uhrzeit der Übergabe, Lieferung, Abholung oder Rückgabe. Eine Mieteinheit umfasst einen Mietzeitraum von bis zu vier aufeinanderfolgenden Kalendertagen:
- —1 bis 4 Kalendertage = 1 Mieteinheit
- —5 bis 8 Kalendertage = 2 Mieteinheiten
- —9 bis 12 Kalendertage = 3 Mieteinheiten
Jede weitere angefangene Mietperiode von bis zu vier Kalendertagen wird als zusätzliche Mieteinheit berechnet. Soweit bei einem Artikel, in einem individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die Artikelpreise pro Stück und pro Mieteinheit.
(6) Der Mietgegenstand ist nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde.
(7) Verspätete Rückgabe: Eine Verlängerung des vereinbarten Mietzeitraums bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform und steht unter dem Vorbehalt der weiteren Verfügbarkeit der Mietgegenstände. Werden Mietgegenstände nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben beziehungsweise zur vereinbarten Abholung vollständig bereitgestellt, wird für jede hierdurch angefangene weitere Mieteinheit der vereinbarte Mietpreis pro Stück und pro Mieteinheit zusätzlich berechnet. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Rückgabe beziehungsweise Bereitstellung der Mietgegenstände bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter kann darüber hinaus Ersatz eines nachweislich entstandenen weitergehenden Schadens verlangen, insbesondere notwendige Ersatzbeschaffungs-, Ausfall-, Personal- oder zusätzliche Transportkosten. Bereits berechnete zusätzliche Mietentgelte werden auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
(8) Geschirr, Gläser und Besteck sind in gespültem Zustand zurückzugeben. Tische und Stühle sind ordnungsgemäß zusammengestellt zurückzugeben. Textilien (Tischdecken, Servietten, Hussen) sind in den bereitgestellten Säcken zurückzugeben. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, wird eine Reinigungspauschale gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
(9) Sämtliche Mietgegenstände verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten.
(10) Selbstabholung: Bei vereinbarter Selbstabholung ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort abzuholen und zurückzugeben. Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung sowie der Verschlechterung auf den Kunden über; sie geht mit Rückgabe wieder auf den Anbieter über. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Schäden und Fehlmengen bei Abholung unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit dokumentieren zu lassen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei nicht erkennbaren Mängeln, bleiben unberührt.
§ 4 Schäden, Haftung und VerlusteVerleih
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Beschädigung oder unbefugter Nutzung zu schützen.
(2) Der Kunde haftet für Schäden an den Mietgegenständen, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust oder fahrlässige Behandlung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch Gäste, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte während der Mietzeit entstehen, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
(3) Die Haftung des Anbieters ist unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Verlorene oder irreparabel beschädigte Mietgegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) berechnet. Für reparaturfähige Schäden werden die tatsächlichen Reparaturkosten zzgl. erforderlicher Transport- und Prüfungskosten berechnet. Soweit ein Gegenstand kurzfristig neu beschafft werden muss, kann der hierfür erforderliche Aufwand angesetzt werden.
(7) Der Zustand der Mietgegenstände wird bei Rückgabe durch den Anbieter dokumentiert. Bei festgestellten Schäden erhält der Kunde eine Schadensdokumentation mit Fotodokumentation und Kostenaufstellung.
(8) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Bewachung des Eigentums des Kunden am Veranstaltungsort.
§ 5 Lieferung und TransportVerleih
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferkosten werden auf Basis der Entfernung zwischen unserem Verleihlager (Am Weidenring 58, 61352 Bad Homburg) und der Lieferadresse berechnet und dem Kunden vor Abschluss der Bestellung transparent angezeigt.
(2) Der Kunde hat für geeignete und ungehinderte Zugangsmöglichkeiten zum Liefer- und Aufstellort zu sorgen. Insbesondere sind ausreichende Zufahrtswege, Stellflächen für Fahrzeuge und gegebenenfalls ein Aufzug bereitzustellen. Mehrkosten durch erschwerte Zugangsbedingungen (z. B. fehlender Aufzug, enge Treppenhäuser, unbefestigte Zufahrten, Treppen) trägt der Kunde.
(3) Der Auf- und Abbauservice wird separat berechnet. Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Kategorie der gemieteten Gegenstände und werden dem Kunden bei der Bestellung als Auf- und Abbaugebühr ausgewiesen.
(4) Lieferzeiten werden als Zeitfenster (vormittags/nachmittags) angegeben, sofern kein fester Termin vereinbart wurde. Der Anbieter bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Liefertermine. Geringfügige Verzögerungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Anbieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat und keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe an den Kunden oder an den vom Kunden beauftragten Empfänger auf den Kunden über.
(6) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Schäden und Fehlmengen bei Übergabe oder Aufbau unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit dokumentieren zu lassen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei nicht erkennbaren Mängeln, bleiben unberührt.
§ 6 Auf- und Abbau, VeranstaltungsdurchführungVerleih
(1) Soweit der Anbieter mit Auf- und Abbauarbeiten beauftragt wird, hat der Kunde den Veranstaltungsort rechtzeitig und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen.
(2) Befestigungen von Dekorationen, Bühnenteilen oder ähnlichen Gegenständen an Wänden, Böden und Decken des Veranstaltungsortes sind nur nach Rücksprache mit dem Anbieter und dem Vermieter der Räumlichkeiten zulässig.
(3) Der Kunde hat eine ausreichende und geeignete Stromversorgung am Veranstaltungsort sicherzustellen. Für Schäden, die auf eine vom Kunden zu vertretende unzureichende Stromversorgung (z. B. falsche Absicherung, ungeeignete Anschlüsse, Überlastung) zurückzuführen sind, haftet der Kunde.
(4) Technische Geräte (z. B. Licht-, Ton- und Bühnentechnik) dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Sofern der Anbieter für bestimmte Geräte Fachpersonal empfiehlt und der Kunde dennoch auf die Hinzuziehung verzichtet, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Funktionsstörungen, die auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind.
(5) Der Kunde ist als Veranstalter selbst verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die Einhaltung behördlicher Auflagen (z. B. Lärmschutz, Brandschutz, Sicherheitskonzepte).
(6) Die Abrechnung des Auf- und Abbauservices erfolgt je nach Auftragstyp nach einem der folgenden Modelle:
a) Pauschalabrechnung: Bei Buchungen über den Online-Mietshop sowie bei standardisierten Aufträgen werden die Kosten für Auf- und Abbau als Festpreis (Pauschale) bei der Bestellung ausgewiesen und sind Bestandteil des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Gesamtbetrages.
b) Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Regiearbeit): Bei individuell geplanten oder umfangreichen Veranstaltungsaufträgen, bei denen der tatsächliche Personalaufwand für Auf- und Abbauarbeiten im Voraus nicht abschließend bestimmbar ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Dem Kunden werden in der Auftragsbestätigung der vereinbarte Stundensatz je Mitarbeiter sowie die voraussichtliche Mitarbeiterzahl mitgeteilt. Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Auf- und Abbaubetrag ist in diesem Fall vorläufig und unverbindlich. Der endgültig abzurechnende Betrag ergibt sich aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, multipliziert mit dem vereinbarten Stundensatz, und wird in der nach Veranstaltungsdurchführung und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände erstellten Schlussrechnung ausgewiesen. Der Kunde erhält einen Nachweis über den tatsächlichen Zeitaufwand. Durch Annahme der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde das geltende Abrechnungsmodell an.
§ 7 VeranstaltungsticketsEvents
(1) Mit dem Kauf eines Veranstaltungstickets erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Teilnahme an der auf dem Ticket bezeichneten Veranstaltung am angegebenen Datum und Ort.
(2) Jedes Ticket wird mit einem eindeutigen, individuellen QR-Code versehen. Dieser QR-Code dient als Zugangsberechtigung und wird beim Einlass elektronisch validiert. Eine Weitergabe des Tickets einschließlich des QR-Codes ist nur nach Maßgabe von Absatz 4 zulässig. Eine Vervielfältigung oder gleichzeitige Weitergabe an mehrere Personen ist untersagt; bei Missbrauch wird der Zugang verweigert.
(3) Der Kauf von Veranstaltungstickets ist endgültig. Veranstaltungstickets stellen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen dar, bei denen der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. Eine Rückgabe oder Stornierung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird vom Anbieter vollständig abgesagt.
Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets
(4) Tickets sind grundsätzlich nicht übertragbar, es sei denn, der Anbieter gestattet die Übertragung ausdrücklich im Einzelfall. Die private Weitergabe von Tickets an Dritte ist nur unter den folgenden Bedingungen gestattet:
- —Tickets dürfen ausschließlich zum Originalpreis (Ticketendpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren) oder zu einem niedrigeren Preis weitergegeben werden.
- —Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform ist untersagt.
- —Die öffentliche Verwendung von Tickets zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform ist untersagt.
- —Die Weitergabe von Tickets an Personen, gegen die ein Hausverbot für die Veranstaltung ausgesprochen wurde, ist untersagt.
(5) Bei Verstößen gegen die Regelungen in Absatz 4 ist der Anbieter berechtigt, das betreffende Ticket zu sperren und dem Ticketinhaber den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Der Anbieter ist ferner berechtigt, von dem Ticketerwerber, der gegen die Regelungen in Absatz 4 verstößt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro pro Verstoß zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt ohne Verschulden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(6) Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz. Der Kunde kann jedoch über seine Bestellnummer und Rechnungsnummer einen Nachweis seiner Berechtigung erbringen.
Altersbeschränkungen und Zutrittsberechtigung
(7) Soweit für eine Veranstaltung eine Altersbeschränkung besteht, wird diese in der Veranstaltungsbeschreibung und auf dem Ticket ausdrücklich angegeben. Bei altersbeschränkten Veranstaltungen gelten folgende Regelungen:
- —Zutrittsberechtigt sind nur Personen, die das angegebene Mindestalter erreicht haben. Die Altersprüfung erfolgt beim Einlass durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass).
- —Jugendliche ab 16 Jahren können in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer von dieser schriftlich bevollmächtigten volljährigen Begleitperson (erziehungsbeauftragter Erwachsener) Zutritt zu Veranstaltungen mit Altersbeschränkung ab 18 Jahren erhalten, sofern dies mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und dem jeweiligen Hausrecht der Veranstaltungsstätte vereinbar ist.
- —Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke auf Veranstaltungen richtet sich nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Insbesondere ist die Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG). Andere alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Sekt) dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG).
(8) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Künstler, unzureichender Vorverkauf) abzusagen, zu verschieben oder inhaltlich zu ändern. Im Fall einer vollständigen Absage werden bereits bezahlte Ticketpreise erstattet. Bei Verschiebung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin; der Kunde kann wahlweise die Erstattung verlangen.
(9) Der Anbieter behält sich vor, das Hausrecht am Veranstaltungsort auszuüben und Personen aus wichtigem Grund den Zutritt zu verweigern oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
(10) Bei Veranstaltungen können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung und Dokumentation erstellt werden. Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlage der Aufnahmen sowie über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten werden den Besuchern vor Ort und in den Datenschutzhinweisen zur jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 8 Eventplanung und -organisationEvents
(1) Wird der Anbieter mit der Planung, Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung beauftragt, werden die Details (Datum, Ort, Ablauf, Umfang der Leistungen, Kosten) in einem gesonderten Individualvertrag schriftlich festgelegt.
(2) Der Kunde ist als Veranstalter alleiniger Verantwortlicher für alle haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Besuchern, Teilnehmern und Dritten, es sei denn, der Anbieter tritt ausdrücklich als (Mit-)Veranstalter auf.
(3) Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch verspätete oder unvollständige Informationserteilung gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
(5) Der Anbieter steht nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung ein.
§ 9 Preise und ZahlungAllgemein
(1) Alle gegenüber Verbrauchern auf der Website angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Soweit zusätzlich Nettopreis und Umsatzsteuer ausgewiesen werden, bleibt der zu zahlende Gesamtpreis eindeutig erkennbar.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten Mietpreise pro Stück und pro Mieteinheit (§ 3 Abs. 5). Der für den ausgewählten Mietzeitraum, die gewählte Anzahl der Mietgegenstände und die ausgewählten Zusatzleistungen zu zahlende Gesamtpreis wird dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Zusätzlich können insbesondere Kosten für Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau sowie Reinigung anfallen. Diese werden, soweit sie im Voraus berechnet werden können, vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Bei Auf- und Abbauleistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand (Regiearbeit gemäß § 6 Abs. 6 lit. b) ist der in der Auftragsbestätigung genannte Betrag vorläufig; der endgültige Betrag wird in der Schlussrechnung nach der Veranstaltung ausgewiesen.
(3) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder anderen auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zahlungsdaten des Kunden werden ausschließlich von Stripe verarbeitet; der Anbieter hat keinen Zugriff auf vollständige Kartendaten.
(4) Bei Online-Bestellungen ist der gesamte Betrag bei Bestellung zu entrichten (Vorkasse).
(5) Bei Geschäftskunden (B2B) kann nach individueller Vereinbarung eine abweichende Zahlungsfrist gewährt werden. In diesem Fall erhält der Geschäftskunde zunächst eine Pro-Forma Rechnung. Die endgültige Rechnung wird über die Buchhaltung des Anbieters (buchhaltung@zeitgeist-taunus.de) erstellt. Geschäftskunden erhalten ab 2027 elektronische Rechnungen im ZUGFeRD/Factur-X Format gemäß EN 16931.
(6) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu berechnen (§§ 288, 247 BGB).
(7) Bei nicht fristgerechter Restzahlung ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die reservierten Gegenstände anderweitig zu vergeben. Eine bereits geleistete Anzahlung oder Reservierungsgebühr wird gemäß § 12 Abs. 7 einbehalten.
§ 10 Sicherheitsleistung (Kaution)Verleih
(1) Der Anbieter kann bei besonders umfangreichen Bestellungen, bei der Vermietung hochwertiger oder besonders empfindlicher Ausstattungsgegenstände oder bei Neukunden ohne bestehende Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Auftragswertes und des Risikoprofils festgelegt und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(2) Die Kaution wird vor Übergabe der Mietgegenstände fällig und ist in der vom Anbieter akzeptierten Zahlungsweise zu leisten. Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände bis zum Eingang der Kaution zu verweigern.
(3) Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schäden, Verluste, Reinigungskosten und ausstehende Zahlungen.
(4) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände und Prüfung auf Schäden und Vollständigkeit, in der Regel innerhalb von 14 Werktagen nach Abschluss der Prüfung. Der Anbieter ist berechtigt, berechtigte Gegenansprüche mit der Kaution zu verrechnen.
(5) Die Kaution wird nicht verzinst.
§ 11 Widerrufsrecht für VerbraucherAllgemein
§ 11.1 Mietequipment – Selbstabholung
Verleih
Widerrufsbelehrung
(1) Bei online abgeschlossenen Mietverträgen, bei denen der Kunde die gemieteten Gegenstände selbst abholt (Selbstabholung), hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (Zeitgeist Taunus GmbH, Mayers Gärten 11, 61462 Königstein im Taunus, E-Mail: info@zeitgeist-taunus.de, Telefon: +49 (0) 6174 24 95 88) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Das nachstehende Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
§ 11.2 Mietequipment – Lieferung mit Auf-/Abbau
Verleih
Widerrufsrecht bei Verträgen mit Liefer- und Aufbauleistungen (gemischter Vertrag)
(1) Beinhaltet der online geschlossene Vertrag neben der Überlassung von Mietgegenständen auch Lieferung, Aufbau, Abbau oder sonstige Dienstleistungen, handelt es sich um einen gemischten Vertrag. Dem Verbraucher steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu; die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Für die einzelnen Leistungsbestandteile gilt ergänzend Folgendes:
(2) Mietleistung: Für die Überlassung der Mietgegenstände gilt das reguläre vierzehntägige Widerrufsrecht entsprechend § 11.1. Es erlischt nicht allein deshalb vorzeitig, weil zusätzlich eine Liefer-, Auf- oder Abbauleistung gebucht wurde.
(3) Liefer-, Auf- und Abbauleistungen: Soll der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit diesen Dienstleistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt der Anbieter hierfür während des Online-Bestellvorgangs durch eine gesonderte Checkbox ein:
- a)die ausdrückliche Zustimmung des Kunden, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und
- b)die Bestätigung der Kenntnis des Kunden, dass das Widerrufsrecht hinsichtlich dieser Dienstleistung bei deren vollständiger Erbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist vorzeitig erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB).
Ohne diese ausdrückliche Zustimmung bleibt das vierzehntägige Widerrufsrecht in vollem Umfang bestehen.
(4) Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur hinsichtlich der jeweiligen Dienstleistung und nur dann, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde seine Zustimmung nach Absatz 3 erteilt hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Das Widerrufsrecht hinsichtlich der Mietleistung bleibt hiervon unberührt.
(5) Wertersatz: Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem mit seiner Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung von Dienstleistungen begonnen wurde, schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht (§ 357a BGB).
§ 11.3 Veranstaltungstickets
Events
Der Kauf von Veranstaltungstickets stellt einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen dar, bei dem der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. Eine Rückgabe oder Stornierung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird vom Anbieter vollständig abgesagt.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter alle Zahlungen, die vom Kunden erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Anbieter angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Zeitgeist Taunus GmbH, Mayers Gärten 11, 61462 Königstein im Taunus, info@zeitgeist-taunus.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Stornierung durch den KundenAllgemein
(1) Stornierungen von Mietverträgen und Eventaufträgen durch den Kunden sind unter folgenden Bedingungen möglich. Leistungsbeginn im Sinne dieses § 12 ist bei Mietverträgen der vereinbarte Mietbeginn (§ 3 Abs. 5); ist eine Lieferung oder ein Aufbau vor dem Mietbeginn vereinbart, ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Bei Eventaufträgen ist Leistungsbeginn der vereinbarte Beginn der Veranstaltung beziehungsweise der ersten vertraglich vereinbarten Leistung vor Ort, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
- —Stornierung bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
- —Stornierung 29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30% des Gesamtbetrags als Stornogebühr
- —Stornierung 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtbetrags als Stornogebühr
- —Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn oder Nichtabholung/-annahme: 100% des Gesamtbetrags
(2) Die Stornierung bedarf der Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Anbieter.
(3) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter durch die Stornierung ein geringerer Schaden als die pauschale Stornogebühr entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den Stornopauschalen unberührt.
(4) Für Veranstaltungstickets gelten die Ausnahmen vom Widerrufsrecht gemäß § 11. Eine Stornierung von Tickets ist nur bei vollständiger Absage der Veranstaltung durch den Anbieter möglich, nicht bei Verschiebung, inhaltlicher Änderung oder persönlicher Verhinderung des Kunden.
Reservierungsgebühr / Anzahlung bei Vormerkungen
(5) Der Anbieter kann bei Reservierungen (Vormerkungen) eine Anzahlung (Reservierungsgebühr) verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Reservierungsangebot ausgewiesen. Die Reservierung wird erst mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Anbieters innerhalb der im Angebot genannten Frist verbindlich. Mit der Reservierung werden die genannten Mietgegenstände exklusiv für den vereinbarten Mietzeitraum blockiert.
(6) Bei Zustandekommen des Mietvertrags (verbindliche Bestellung) wird die geleistete Anzahlung vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet.
(7) Bei Stornierung durch den Kunden oder Nichtannahme der reservierten Mietgegenstände wird die geleistete Anzahlung als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
(8) Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Anbieter berechtigt, die Reservierung aufzuheben und die vorgemerkten Artikel freizugeben. Ein Anspruch des Kunden auf Aufrechterhaltung der Reservierung besteht in diesem Fall nicht.
§ 13 Stornierung und Leistungsänderung durch den AnbieterAllgemein
(1) Der Anbieter ist berechtigt, von einem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Leistungsumfang anzupassen, wenn:
- —bestellte Mietgegenstände aufgrund von Vorschäden durch vorherige Mieter, unvorhergesehenen Reparaturbedarf oder aus sonstigen Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig verfügbar sind;
- —ein Sicherheitsrisiko für Personal, Besucher oder Dritte besteht (z. B. statische Mängel des Veranstaltungsortes, fehlende behördliche Genehmigungen);
- —der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen oder eine vereinbarte Sicherheitsleistung (§ 10) nicht erbringt;
- —ein Fall höherer Gewalt gemäß § 14 vorliegt;
- —behördliche Auflagen, Verbote oder sonstige hoheitliche Maßnahmen die Durchführung der Leistung ganz oder teilweise unmöglich machen.
(2) Im Falle einer Stornierung durch den Anbieter aus den in Absatz 1 genannten Gründen wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und sich um eine zumutbare Alternativlösung bemühen (z. B. gleichwertiger Ersatzgegenstand, Terminverschiebung). Ist dem Kunden die angebotene Alternative nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen vollständig erstattet.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Stornierung oder Leistungsänderung durch den Anbieter richten sich nach § 17. Sie bestehen daher nur, soweit der Anbieter die Gründe für die Stornierung zu vertreten hat und die Voraussetzungen des § 17 vorliegen; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung gemäß § 17 Abs. 2 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Bei Veranstaltungen, die vom Anbieter selbst organisiert werden, ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere: höhere Gewalt (§ 14), unzureichender Vorverkauf, Ausfall wesentlicher Programmpunkte oder Künstler, behördliche Untersagung, Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte oder ein Sicherheitsrisiko. In diesem Fall werden dem Ticketinhaber die bezahlten Ticketpreise erstattet. Weitergehende Ansprüche (insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungskosten) bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen des § 17.
§ 14 Höhere GewaltAllgemein
(1) Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, schwere Unwetter oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse) ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten befreit.
(2) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt informieren und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf den Kunden so gering wie möglich zu halten.
(3) Dauert der Zustand der höherer Gewalt länger als vier Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits erbrachte Zahlungen (abzüglich bereits erbrachter Teilleistungen) erstattet.
(4) Für Veranstaltungstickets gilt: Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall werden dem Ticketinhaber die bezahlten Ticketpreise erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen (z. B. Reise-, Übernachtungskosten) bestehen nicht, es sei denn, der Anbieter hat die Unmöglichkeit der Durchführung zu vertreten.
§ 15 Witterungsrisiko bei Outdoor-VeranstaltungenEvents
(1) Bei Veranstaltungen im Freien oder unter teilweise offenen Strukturen (z. B. Zelte ohne geschlossene Seitenwände, Pavillons) trägt der Kunde das Risiko witterungsbedingter Beeinträchtigungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Mietgegenstände vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen, Sturm, Hagel, übermäßige Sonneneinstrahlung) zu treffen. Schäden an Mietgegenständen, die auf unzureichenden Witterungsschutz zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Bei Sturmwarnung (Windgeschwindigkeiten ab 60 km/h) oder amtlicher Unwetterwarnung ist der Anbieter berechtigt, den Auf- oder Abbau von Zelten, Pavillons, Bühnen und anderen windanfälligen Strukturen aus Sicherheitsgründen zu verweigern oder abzubrechen, ohne dass hierdurch Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen. Die Mietkosten für die betroffenen Gegenstände entfallen in diesem Fall nicht, sofern die Gegenstände bereitgestellt wurden.
(4) Eine Absage der Veranstaltung aufgrund ungünstiger, aber nicht extremer Witterungsbedingungen (z. B. Regen, Kälte, Hitze) liegt in der Entscheidung des Kunden und berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises oder zur kostenfreien Stornierung.
§ 16 Veranstaltungsordnung und VerhaltensregelnEvents
(1) Für Veranstaltungen, die vom Anbieter organisiert oder mitorganisiert werden, gelten die nachfolgenden Verhaltensregeln. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese Regeln an.
(2) Auf dem Veranstaltungsgelände ist insbesondere nicht gestattet:
- —das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Erzeugnissen oder illegalen Substanzen;
- —das Mitführen von veranstaltungsfremden Getränken und Speisen, sofern nicht ausdrücklich gestattet;
- —das Betreten von Bühnen-, Backstage- oder sonstigen gesperrten Bereichen ohne Genehmigung;
- —Verhalten, das die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlbefinden anderer Besucher, des Personals oder Dritter gefährdet oder erheblich beeinträchtigt;
- —die gewerbliche oder kommerzielle Betätigung auf dem Veranstaltungsgelände ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters.
(3) Der Anbieter und sein autorisiertes Personal sind berechtigt, Taschen- und Einlasskontrollen durchzuführen, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich ist.
(4) Bei Verstößen gegen die Veranstaltungsordnung ist der Anbieter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen und ein Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
(5) Der Besucher haftet für Schäden, die er schuldhaft am Veranstaltungsort, an der Ausstattung oder an Eigentum des Anbieters oder Dritter verursacht.
§ 17 Haftung des AnbietersAllgemein
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3 haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vom Kunden veranstalteten Veranstaltung oder der Nutzung der Mietgegenstände entstehen, soweit der Anbieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 18 Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechtAllgemein
(1) Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Verbraucher, soweit deren gesetzliche Rechte nach §§ 387 ff. BGB und § 273 BGB hierdurch unzulässig eingeschränkt würden.
§ 19 Besondere Bestimmungen für Geschäftskunden (B2B)Allgemein
(1) Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen, die den übrigen Regelungen dieser AGB vorgehen, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
(2) Geschäftskunden können bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Die Rechnungsstellung erfolgt mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer.
(3) Geschäftskunden erhalten anstelle einer sofortigen Rechnung zunächst eine Pro-Forma Rechnung. Die endgültige Rechnung wird durch die Buchhaltung des Anbieters ausgestellt.
(4) Unternehmer haben die Mietgegenstände bei Übernahme unverzüglich auf erkennbare Schäden, Fehlmengen und Funktionsmängel zu prüfen und festgestellte Abweichungen unverzüglich in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(5) Rechnungen an Geschäftskunden werden nach Maßgabe der jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften ausgestellt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt die Rechnungsstellung als strukturierte elektronische Rechnung. Der Geschäftskunde stellt die hierfür erforderlichen Empfangsdaten zur Verfügung und gewährleistet den Empfang elektronischer Rechnungen.
(6) Gewerbliche Veranstaltungsdienstleister: Unternehmer, die selbst Veranstaltungsausstattung vermieten, vermitteln oder im Rahmen von Kundenaufträgen bereitstellen, sind verpflichtet, diesen Umstand sowie den beabsichtigten Einsatzzweck vor Vertragsschluss offenzulegen. Eine Weitervermietung, gewerbliche Weitergabe oder Aufnahme der Mietgegenstände in ein eigenes oder fremdes Mietangebot ist ausschließlich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter in Textform zulässig. Die bloße Zahlung des Mietpreises oder die Annahme einer Onlinebestellung stellt keine Zustimmung zur Weitervermietung dar.
§ 20 DatenschutzAllgemein
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Ausführliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den PCI-DSS-zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Stripe finden Sie unter stripe.com/de/privacy.
§ 21 Urheberrecht, Online-Inhalte und VerweiseAllgemein
(1) Alle Inhalte der Website des Anbieters (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Layouts) sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung oder sonstige Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.
(2) Vom Anbieter erstellte Konzepte, Entwürfe, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf der Website bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nur im Rahmen und nach Maßgabe des § 17; die dort geregelte Haftung — insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — bleibt unberührt. Alle Angebote auf der Website sind freibleibend und unverbindlich.
(4) Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (Hyperlinks), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Anbieter von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Anbieter erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten hat der Anbieter keinen Einfluss und distanziert sich hiermit von allen nach der Linksetzung veränderten Inhalten. Die Haftungsregelungen des § 17 bleiben auch insoweit unberührt.
§ 22 SchlussbestimmungenAllgemein
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen in andere Sprachen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich der Information. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters in Königstein im Taunus.
(4) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(7) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).